Kirchenverwaltung

Kirchenverwaltung St. Martin

Die Kirchenstiftung St. Martin Meckenhausen ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

Sie ist verantwortlich für die Sorge um die weltlichen Belange der Pfarrgemeinde, für das Vermögen der Pfarrei und die Erfüllung der ortskirchlichen Bedürfnisse. Dabei steht sie unter Obhut und Aufsicht der Bischöflichen Finanzkammer Eichstätt als kirchlicher Stiftungsaufsichtsbehörde.

Organ der Kirchenstiftung ist die Kirchenverwaltung.

Im November 2018 haben die volljährigen Pfarrangehörigen auf sechs Jahre (2019-2024) die vier Mitglieder gewählt, die zusammen mit dem Pfarrer als Vorsitzendem die Kirchenverwaltung bilden.
Einer der Gewählten übernimmt mit Zustimmung der Stiftungsaufsicht das Amt des Kirchenpflegers.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind:

  • Stadtpfarrer Franz-Josef Gerner, Vorstand
  • Michael Waldmüller, Kirchenpfleger
  • Manfred Stadlbauer
  • Johann Netter
  • Gabriele Hübsch


Sie vertreten die Pfarrei juristisch in allen Belangen. Aufgabe der Kirchenverwaltung ist weiters die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Ausstattung und Unterhaltung der Kirche und der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes usw.

Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich, jedoch hat ein Vertreter des Pfarrgemeinderats das Recht, an den Sitzungen – ohne Stimmrecht, aber mit Rederecht – teilzunehmen. Die Kirchenverwaltung erstellt jährlich den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. Beides liegt innerhalb einer festgesetzten Zeit für jeden Interessierten zur Einsichtnahme auf.