Kirchortsrat

Kirchortsrat

Die Diözese Eichstätt ist einen Sonderweg gegangen, als sie zwei Möglichkeiten anbot, wie Pfarrverbände sich organisieren können. Die meisten Pfarrgemeinden blieben bei dem bewährten Modell 1. Nur ein paar wenige Pfarrgemeinden entschieden sich für das Modell 2, u.a. der Pfarrverband Hilpoltstein.

Seit wir einen Pfarrverband nach dem Modell 2 haben, gibt es in den einzelnen Orten Kirchortsräte. Ein Pfarrverband 2 besteht aus mehreren Kirchorten im gemeinsamen Pastoralraum und will die Zusammenarbeit im Sinne einer ‘Gemeinschaft von Gemeinschaften’ erfahrbar machen, fördern und strukturell sichern.

Der Kirchortsrat ist – in sinngemäßer Anwendung des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien – das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung der apostolischen Tätigkeit auf der Ebene eines Kirchortes. Aufgabe des Kirchortsrates ist es in Kooperation mit dem Pfarrgemeinderat auf der Ebene des Pastoralen Raums alle Fragen, die den jeweiligen Kirchort betreffen, aufzugreifen. Der Kirchortsrat setzt sich zusammen aus amtlichen, gewählten und hinzu gewählten Mitgliedern. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören neben der vom Pfarrer beauftragten ständigen Vertretung, in unserem Fall Frau Lang, die Mitglieder der Kirchenverwaltung. 

Der Pfarrgemeinderat besteht aus abgeordneten Mitgliedern der einzelnen Kirchortsräte.

Alle Beschlüsse, die Auswirkungen über den jeweiligen Kirchort hinaus haben, werden erst wirksam, wenn sie vom Pfarrgemeinderat bestätigt wurden.

Der Kirchortsrat wird von den Pfarrangehörigen ab 14 Jahren auf vier Jahre gewählt, die Mitglieder der Kirchenverwaltung auf sechs Jahre.

(aus: Satzungen der Räte im Bistum Eichstätt)

Ihm gehören derzeit an:

Aktuell stellt Meckenhausen keinen Kirchortsrat.